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Mittwoch, 18. Februar 2009 um 11:09 Uhr |
Ohrfeige für den InnenministerMünster - Da hat das Verfassungsgericht in Münster dem NRW-Innenminister eine schallende Ohrfeige verpasst. Es gehe nicht an, dass zwischen einer Wahl und der Umsetzung ihres Ergebnisses mehr als drei Monate liegen. Das sei verfassungswidrig. Damit ist der Plan der Landesregierung geplatzt, die Kommunalwahlen in diesem Jahre zusammen mit der Europawahl am 7. Juni stattfinden zu lassen. Jetzt wird krampfhaft nach einem neuen Termin gesucht.
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