Die Fakten
Karl D. hat 1984 eine 17jährige Schülerin vergewaltigt. Dafür erhielt er sechs Jahre Gefängnis, die er absaß. 1994 vergewaltigte er zwei Schülerinen auf brutalste Weise in seinem Kleinbus. Dafür wurde er zu 14 Jahren Gefängnis verurteilt. Obwohl Gutachter den 57jährigen weiterhin für gefährlich halten, setzte das Landgericht den 57jährigen auf freien Fuß, gegen "strenge Aufllagen", wie es heißt. Die Staatsanwaltschaft München hat gegen Karl D. die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt und dies u.a. damit begründet, dass er eine Therapie während seiner Haftzeit verweigert habe. Die höchstrichterliche Entscheidung darüber steht noch aus. Das Landgericht München sah keine Rechtsgrundlage, um Karl D. die Entlassung zu verweigern. Rein juristisch, so der Tenor puristischer Juristen, sei gegen diese Entscheidung nichts einzuwenden: Straftäter hätten nach Verbüßung ihrer Strafe eine Recht auf Wiedereingliederung in die Gesellschaft und auf freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Einerseits. Andererseits beruft sich der Jurist und Landrat Pusch auf seine Pflicht, die Bevölkerung zu schützen. Das macht jetzt die Polizei, indem sie Karl D. unter Beobachung hält und ihn auch vor der Wut der Einwohner von Randerath schützt... |