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Düsseldorf - Weil die Justiz zu langsam arbeitet, mussten Schwerstverbrecher vor ihrem Prozess aus der Haft entlassen werden. Das kam in NRW (Mönchengladbach, Wuppertal, usw.) in letzter Zeit sehr häufig vor. Schon mehrfach wurde Deutschland vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen zu langer Prozessdauer abgemahnt. Dabei standen nicht Straftäter, sondern Rechtssuchende im Mittelpunkt. Bei der Bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit versuchen zwei Frauen seit sechs Jahren vergeblich, sich in die mündliche Heilpraktikerprüfung einzuklagen. Recht hat auch etwas mit "rechtzeitig" zu tun. Doch wie kann man der Justiz Beine machen, wo sie doch eine unabhängige Säule unseres Staates ist? Das Positive am Ende: Auch die Begrenztheit einer Untersuchungshaft ist ein Rechtsanspruch der Bürger. Und der scheint zu funktionieren...
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